Persönlichkeitsrechte im InternetDas
Persönlichkeitsrecht ist in Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert und gibt
grundsätzlich jedem die Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob und wieweit er sein
Leben in die Öffentlichkeit tragen möchte. Im Internet dürfen z. B. Fotos nicht ohne
Ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Hier schützt Sie das Recht am eigenen Bild. Wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, können Sie sich persönlich gegen den Anbieter der Website wehren. Sie haben rechtliche Ansprüche, zum Beispiel auf Unterlassung oder eine Gegendarstellung. Allerdings müssen Sie sich im Streitfall an ein Zivilgericht wenden, die LfM ist hieran nicht beteiligt. Sind Sie selbst in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden, sollten Sie sich daher an einen Anwalt wenden. Zudem müssen Sie zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte verschiedene Form- und Fristvorgaben beachten, so dass anwaltliche Hilfe meist sehr hilfreich ist. Gefunden: am 14.04.2013 15:30 Quelle: LfM Landesanstallt für Medien in NrW |